27. November 2024 | Aktuelles, Aktuelles zur Novellierung des Bauordnungsrechts, Alle Nachrichten, Nachrichten aus aller Welt

Die Europäische Kommission hat ihre Webseite zur freiwilligen CE-Kennzeichnung (EOTA-Route) aktualisiert und erstmals detaillierte Einblicke in die Änderungen des Europäischen Technischen Bewertungsverfahrens (ETA-Verfahren) gegeben, die mit der novellierten Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulation – CPR) einhergehen. Diese Neuerungen, die die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten ohne harmonisierte Normen betreffen, sollen Ende 2025 anwendbar sein. Die Novelle der Verordnung wurde kürzlich vom Europäischen Parlament und dem Rat final verabschiedet und wird voraussichtlich noch 2024 in Kraft treten.

Nachhaltigkeitsmerkmale im Fokus

Die aktualisierte BauPVO sieht vor, dass neue EADs (Europäische Bewertungsdokumente) Nachhaltigkeitsmerkmale wie das Global Warming Potential (GWP) enthalten müssen. Ab 2029 werden stufenweise weitere ökologische Indikatoren ergänzt. Für bestehende EADs gilt jedoch ein „Bestandsschutz“, sie bleiben bis 2030 gültig, und darauf basierende ETAs können bis 2035 genutzt werden – außer sie werden durch harmonisierte Normen ersetzt.

Keine CE-Kennzeichnung mehr auf Basis alter ETAGs

ETAGs, die unter der alten Bauproduktenrichtlinie erstellt wurden, dürfen nach der neuen Verordnung nicht mehr genutzt werden, bestehende ETAs sollen auf die entsprechenden Nachfolge-EADs umgestellt werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bietet hierzu Unterstützung an.

Herausforderungen für die Baubranche

Eine zentrale Aufgabe wird es sein, bestehende EADs um Nachhaltigkeitsindikatoren zu ergänzen, da ohne diese keine neuen ETAs ausgestellt werden können. Die Europäische Organisation der Technischen Bewertungsstellen (EOTA) arbeitet gemeinsam mit der Kommission an schlanken Verfahren und einer engen Koordination, um diesen Übergang zu erleichtern. Ziel ist es, möglichst viele EADs rechtzeitig im Amtsblatt der EU bekanntzumachen, um eine breite Basis für zukünftige CE-Kennzeichnungen zu schaffen.

Weitere Informationen und Details finden Interessierte auf der aktualisierten Informationsseite der Europäischen Kommission hier. Auch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bietet weiterführende Informationen dazu hier.


Quelle: https://single-market-economy.ec.europa.eu/sectors/construction/construction-products-regulation-cpr/voluntary-ce-marking-eota-route_en (zuletzt abgerufen 27. November 2024)

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