17. April 2025 | Max Pazda | Alle Beiträge, Emissionen und Schadstoffe

Umweltproduktdeklarationen (Environmental Product Declarations – EPDs) fassen die umweltrelevanten Eigenschaften von Produkten in einheitlicher Form zusammen. Sie basieren auf den Ergebnissen von Ökobilanzen, die systematisch die Umweltauswirkungen von Produkten entlang deren Lebenszyklus − von der Rohstoffgewinnung über Produktion, Anwendung bis hin zur Entsorgung – erfassen. Wie der Prozess der EPD-Erstellung beim eco-INSTITUT abläuft, erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag.

EPDs dienen der Kommunikation umweltbezogener Daten über den Lebensweg eines Produkts z. B. gegenüber anderen Unternehmen, Planer:innen oder Verbraucher:innen. Als grundlegende Normen für EPDs gelten die DIN EN ISO 14025 und DIN EN 15804, in denen die Anforderungen an die Vorgehensweise zur Berechnung der Daten beschrieben sind. Der Prozess dazu basiert auf einer Ökobilanz nach DIN EN ISO 14040 und DIN EN ISO 14044 (nähere Informationen zum Thema Ökobilanzierung finden Sie bei unseren Prüfdienstleistungen). Diese übergeordneten Normen werden durch sog. product category rules (PCR; dt. Produkt-Kategorie-Regeln) ergänzt. So enthält die PCR Teil A, die auf den Vorgaben der DIN EN 15804 beruht, allgemeine Regeln zur Erstellung einer EPD. In der PCR Teil B werden spezifische Regeln für verschiedene Produktfamilien oder Produkte definiert.

Die Ergebnisse einer EPD werden in einem Dokument zusammengefasst – das hat auch den Vorteil, dass keine vertraulichen Daten des Unternehmens, die für die Ökobilanzierung erforderlich sind, veröffentlicht werden. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die EPD nach den Regeln eines sog. EPD-Programmbetreibers erstellt und von diesem verifiziert wurde. Programmbetreiber sind übergeordnete Stellen, von denen es pro Land mehrere geben kann. In Deutschland sind dies bspw. das Institut für Bauen und Wohnen (IBU) sowie die ift Rosenheim GmbH. Programmbetreiber erstellen u. a. die PCR und sind für die Überprüfung bzw. Verifizierung der EPDs zuständig. Inzwischen haben sich eine ganze Reihe europäischer Programmbetreiber in der Dachorganisation „ECO Platform“ zusammengeschlossen, die sich für die Schaffung eines einheitlichen europäischen EPD-Systems einsetzt.

EPDs sind international gültig und können zudem auf verschiedenen Plattformen − d. h. nationalen und internationalen Datenbanken −  veröffentlicht werden. Dort lassen sie sich u. a. zur Nachhaltigkeitsbewertung eines gesamten Gebäudes verwenden – z. B. im Rahmen von Gebäudebewertungssystemen wie LEED oder BREEAM.

Schritt für Schritt zur EPD: Ablauf beim eco-INSTITUT

In einem ersten Gespräch klären wir mit den Kund:innen Untersuchungsgegenstand und Untersuchungsrahmen. Dabei wird besprochen, welches Produkt oder auch welche Produktgruppe mit wie vielen EPDs bei dem gewählten Programmbetreiber betrachtet werden soll. Zudem wird geprüft, ob eine PCR Teil B bei dem Programmbetreiber existiert und für das Produkt angewandt werden kann.

Aus diesen Informationen erstellen wir im nächsten Schritt ein Angebot. Nach Beauftragung folgt bei einer fehlenden PCR Teil B deren Erstellung, was der Programmbetreiber kostenlos übernimmt. Ist bereits eine PCR Teil B vorhanden, findet nun die Absprache zwischen dem Kunden und dem Programmbetreiber bezüglich der Kosten für die Verifizierung und Bereitstellung der EPD auf den gewünschten Plattformen statt. Zusätzlich vereinbart der Kunde mit dem Programmbetreiber die  Zeichennutzungsgebühr.

Nun kann der Vorgang der Ökobilanzierung starten: In einem Gespräch mit den Kund:innen erläutern wir diesem zunächst die Datenerhebung. Die Kund:innen erfassen dann die erforderlichen Daten in ihren Unternehmen mithilfe unserer spezifischen Datenerhebungsbögen. Liegen alle Daten vor, erstellen wir die Ökobilanz, den für die Verifizierung der EPD benötigten Hintergrundbericht sowie das eigentliche EPD-Dokument. Je nach Komplexität und Auslastung dauert dies zwischen 4 Wochen und 3 Monaten.

Im Anschluss prüft der Programmbetreiber das EPD-Dokument und verifiziert den  Hintergrundbericht. Nach erfolgreicher Verifizierung kann das EPD-Dokument auf den gewählten Plattformen veröffentlicht werden. Die EPD ist 5 Jahre gültig und kann nach Ablauf dieses Zeitraums aktualisiert oder neu berechnet werden.



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