Die novellierte Bauproduktenverordnung (BauPVO) – Verordnung (EU) 2024/3110 ist seit dem 8. Janaur 2026 anwendbar geworden. Grundsätzlich sind dadurch die Bestimmungen der Vorgänger-Version (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) aufgehoben, für bestimmte Bereiche wie Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung oder Tätigkeit der notifizierten Stellen allerdings gelten Parallelregelungen. Aus diesen Gründen hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) seine Webseite überarbeitet und an die neue Gesetzeslage angepasst. Alle Informationen dazu finden Sie hier auf der Seite des DIBts.
Quelle: https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/baupvo-2024-seit-8-januar-2026-anwendbar (zuletzt abgerufen 23. April 2026)