ECHA: seit 5. Januar 2021 Meldepflicht für Erzeugnisse mit SVHC-Anteil

Seit dem 5. Januar 2021 müssen Informationen über Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe (der Kandidatenliste) in einer Konzentration von mehr als 0,1 % Massenanteil enthalten und in der EU auf den Markt gebracht werden, an die ECHA gemeldet werden.