Im November 2024 hat die Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV) neue GEV –Einstufungskriterien sowie eine aktualisierte GEV-Prüfmethode veröffentlicht.
Die neuen Einstufungskriterien für emissionskontrollierte Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett sowie Lacke, Imprägnierungen und Öle für mineralische Böden und Lacke für elastische Bodenbeläge und Vergabe des EMICODE, die neuen Einstufungskriterien für emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE sowie die neue GEV-Prüfmethode Bestimmung flüchtiger organischer Verbindungen zur Einstufung in das EMICODE-System ersetzen die vorherigen Versionen von September 2023 (Einstufungskriterien) bzw. November 2023 (Prüfmethode).
Die Änderungen im Überblick
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Bewertung
- K1A/B-Substanzen
- Der Summen-Anforderungswert an die K1A/B-Substanzen wurde verschärft. Dieser liegt jetzt bei < 10 µg/m³ nach 3 Tagen bzw. < 1 µg/m³ nach 28 Tagen (bisher: ≤ 10 µg/m³ nach 3 Tagen bzw. ≤ 1 µg/m³ nach 28 Tagen)
- K1A/B-Substanzen, für die ein NIK-Wert definiert ist, werden nicht mehr als K1A/B bewertet. Diese Regelung entspricht der Regelung aus dem AgBB-Schema 2024.
- KMR1A/B-Substanzen dürfen nicht in einem Produkt eingesetzt werden, es sei denn, sie emittieren nicht in die Raumluft. Dadurch entsteht ein indirekte Emissionsanforderung für mutagene und reproduktionstoxische Stoffe.
- Formaldehyd
- Es wurde ein neuer Anforderungswert für Formaldehyd nach 28 Tagen eingeführt. Dieser liegt bei ≤ 10 µg/m³. (Zuvor wurde Formaldehyd nur nach 3 Tagen separat bewertet).
- R-Wert
- Neu eingeführt wurde die Bewertung des R-Werts nach 28 Tagen für Emissionsklasse EC1: Die Anforderung liegt bei ≤ 1. (Zuvor war das nur bei EC1 Plus der Fall)
- K1A/B-Substanzen
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Für die Probenvorbereitung:
- Die GEV gibt nicht mehr den Beladungsfaktor für die Emissionsprüfung vor. Ab jetzt müssen die Hersteller dem Prüflabor mitteilen, welcher Beladungsfaktor zu verwenden ist, maximal jedoch 1,0 m²/m³.
Zur GEV-Prüfmethode vom 7. November 2024
Zu den GEV-Einstufungskriterien Oberflächenbehandlungsmittel vom 7. November 2024
Zu den GEV-Einstufungskriterien Verlegewerkstoffe vom 7. November 2024
Quelle: https://www.emicode.com/downloads/ (zuletzt abgerufen am 12. November 2024)
Anerkanntes GEV-Prüflabor
Das eco-INSTITUT ist anerkanntes GEV-Prüflabor und berechtigt, Verlegewerkstoffe, Fugendicht- und dämmstoffe, Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett, Lösemittel nach den EMICODE®-Kriterien zu prüfen. Sprechen Sie uns an! Weitere Informationen zum GEV-EMICODE finden Sie auch hier.