Wie das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Ende des Jahres 2017 bekannt gab, hat es im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau am 20. Dezember 2017 eine neue Verwaltungsvorschrift für Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen. Diese ist seit 1. Januar 2018 gültig.
Auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg heißt in es der Pressemitteilung vom 28. Dezember 2017 dazu:
Die VwV TB konkretisiert die in der baden-württembergischen Landesbauordnung (LBO) verankerten Grundanforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen. Sie umfasst Regeln zur Standsicherheit baulicher Anlagen sowie zum Brandschutz, zum Wärmeschutz, zum Schallschutz, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zu den Planungsgrundlagen. Umweltminister Franz Untersteller betont:
„Die Technischen Baubestimmungen müssen von allen am Bau beteiligten Personen bei der Planung, Berechnung, Ausführung und baurechtlichen Überprüfung von baulichen Anlagen beachtet werden.“
Sie sollen sicherstellen, dass bauliche Anlagen so angeordnet, errichtet und instandgehalten werden, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, zu keiner Zeit gefährdet werden, so der Minister weiter.
Die VwV TB ersetzt die nach bisherigem Bauordnungsrecht bekannt gemachte Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) und die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt gemachten Bauregellisten. Sie führt diese Listen zusammen und passt sie an die aus dem Urteil C-100/13 des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 resultierenden Erfordernisse und an die aufgrund dieses Urteils notwendig gewordene Änderung der LBO vom 21. November 2017 an.