Am 15. August 2019 veröffentlichte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) das Papier „Stand der Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in den Ländern“, aus welchem hervorgeht, dass zwölf der 16 Bundesländer bis dato Verwaltungvorschriften zur Implementierung technischer Baubestimmungen erlassen haben, mittels derer die MVV TB in die jeweiligen Landesbauordnungen überführt werden sollen. Entsprechende Vorgänge der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein stehen noch aus.
Die bislang erlassenen Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Länder sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft getreten, in Baden-Württemberg zum Beispiel bereits zum 1. Januar 2018. In der baden-württembergischen Verwaltungsvorschrift wurde zudem der Passus eingeführt, dass ab dem 1. Oktober 2019 zusätzliche Anforderungen hinsichtlich der VOC-Emissionen aus OSB-Platten und Spanplatten gelten sollen. Ein Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof allerdings erklärte diese Mitte Juli 2019
„mit zwei Beschlüssen […] für vorraussichtlich nicht rechtens [… und] setzte sie vorläufig außer Vollzug.“
(Siehe dazu auch unsere Nachricht vom 18. Juli 2019 hier)
Auch das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) setzte am 23. September 2019 Anforderungen hinsichtlich von VOC-Emissionen für Holzwerkstoffe (OSB und Spanplatten) mit sofortiger Wirkung aus.
Zum DIBt-Papier „Stand der Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in den Ländern“
Zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW
Zum NRW-Erlass „Aussetzung Anforderungen hinsichtlich VOC-Emissionen aus Holzwrkstoffen (OSB und Spanplatten)“
Weiteres zum aktuellen Stand der MVV TB
Im Mai 2019 wurde, laut einer Nachricht des DIBt, ein Entwurf zur
Änderungsfassung für die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2019/1 […] nach der Richtlinie (EU) 2015/1535 notifiziert (Notifizierungsnummer: 2019/0306/D). Entsprechend der im Notifizierungsverfahren angegebenen Frist darf die MVV TB frühestens am 26.09.2019 von den Ländern umgesetzt werden.
Die Stillhaltefrist wurde mittlerweile, so eine Kurzmeldung des DIBts vom 11. Oktober 2019, verlängert:
Die Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren (2019/306/D) für die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen – Ausgabe 2019/1 (MVV TB 2019/1) wurde bis zum 27. Dezember 2019 verlängert.
Die Länder können somit frühestens nach diesem Zeitpunkt mit der Umsetzung der neuen, technisch aktualisierten Regelungen in Landesrecht beginnen. Die aktualisierte Fassung wird voraussichtlich Anfang 2020 erscheinen.
Zur Nachricht „Entwurf für die MVV TB 2019/1 im europäischen Notifizierungsverfahren