17. Februar 2021 | Alle Nachrichten, Nachrichten aus aller Welt

Wie die Europäische Chemikalienagentur (European Chemicals Agency – ECHA) Mitte Januar 2021 bekannt gab, wurden zwei weitere Substanzen auf die Kandidatenliste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) aufgenommen.

Bei diesen handelt es sich um

  • Bis(2-(2-methoxyethoxy)ethyl)ether (CAS-Nr.: 143-24-8 )
  • Dioctyltin dilaurate, stannane, dioctyl-, bis(coco acyloxy) derivs., and any other stannane, dioctyl-, bis(fatty acyloxy) derivs. wherein C12 is the predominant carbon number of the fatty acyloxy moiety.

Somit umfasst die Kandidatenliste jetzt 211 Substanzen.

In der Meldung auf der Seite der ECHA heißt es folgendermaßen dazu:

Die beiden Stoffe werden in Produkten wie Tinten oder Tonern und zur Herstellung von Kunststoffen und Gummireifen verwendet. Sie wurden in die Kandidatenliste aufgenommen, da sie fortpflanzungsgefährdend sind und daher die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit beeinträchtigen sowie Entwicklungstoxizität bei Nachkommen verursachen können.

Unternehmen müssen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und den sicheren Umgang mit diesen Chemikalien gewährleisten. Ab Januar 2021 müssen sie außerdem gemäß der Abfallrahmenrichtlinie der ECHA melden, wenn ihre Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Diese Meldung wird an die SCIP-Datenbank der ECHA übermittelt und die Informationen werden später auf der Website der Agentur veröffentlicht.

Zur Meldung auf der Seite der ECHA

Zur Kandidatenliste


Quelle: https://echa.europa.eu/de/-/four-new-substances-added-to-candidate-list (zuletzt abgerufen am 17. Februar 2021)

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