Da sich herstellende Firmen seit der im Januar 2025 veröffentlichten novellierten Bauproduktenverordnung fragen, wie die weitere Vorgehensweise bezüglich ihrer bereits bestehenden ETAs ist, hat das DIBt am 2. April eine detaillierte Übersicht zu den Übergangsregeln im ETA-Verfahren veröffentlicht.
Diese Übersicht und Infos dazu können auf der Seite des DIBts hier eingesehen werden.
Quelle: https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/gut-zu-wissen-die-uebergangsregeln-im-eta-verfahren (zuletzt abgerufen am 29.04.2025)