Am 1. August 2025 hat der Europäische Gerichtshof das Urteil des Europäischen Gerichts vom November 2022 zu Titandioxid bestätigt – somit ist die Einstufung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff nichtig.
In der Presseerklärung des EuGHs wird folgendes dazu angegeben:
Der Gerichtshof führt aus, dass das Gericht zwar die Grenzen der von ihm vorzunehmenden Kontrolle überschritten hat, die Nichtigerklärung der streitigen Einstufung und Kennzeichnung aber gleichwohl gerechtfertigt ist. Das Gericht hat nämlich zu Recht entschieden, dass der RAC nicht alle für die Bewertung der fraglichen wissenschaftlichen Studie relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt hatte.
Dieses Urteil ist sofort rechtskräftig: Somit ist die Einstufung nichtig und die bisherigen Kennzeichnungspflichten sind nicht mehr anzuwenden. Der Eintrag zu Titandioxid wird aus dem Anhang VI der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 gestrichen werden.
Quelle: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2025-08/cp250099de.pdf (zuletzt abgerufen am 14. August 2025)