22. September 2025 | Aktuelles, Alle Nachrichten, Nachrichten aus aller Welt

Im August 2025 hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) einen neuen Fragenkatalog zu den Übergangsregelungen für das ETA-Verfahren veröffentlicht. Auf der Webseite des DIBt heisst es dazu:

Zum 8. Januar 2026 wird die novellierte Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 allgemein anwendbar. Dadurch ergeben sich neue Regelungen für das ETA-Verfahren. Gleichzeitig können bestehende Technische Europäische Bewertungen (ETAs) und Europäische Bewertungsdokumente (EADs) in vielen Fällen noch wie gewohnt genutzt werden. Was gilt also für die Übergangszeit zwischen „alter“ und „neuer“ Bauproduktenverordnung? Und worauf sollten Antragsteller achten?

Zu diesen Fragen hat das DIBt einen Fragenkatalog mit Übergangsregelungen für das ETA-Verfahren zusammengestellt. Den Katalog werden wir nach und nach um weitere häufig gestellte Fragen ergänzen.

Die Fragen und Antworten sind auf der Seite des DIBts hier zu finden.

Die ganze Nachricht dazu können Sie auf der Seite des DIBts hier nachlesen.


Quelle: https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/neuer-fragenkatalog-zu-den-uebergangsregelungen-fuer-das-eta-verfahren (zuletzt abgerufen am 22. September 2025)

Navigation

Social Media