
Der Blaue Engel hat Mitte Juni 2026 eine neue Version der Vergabekriterien DE-UZ 38 für „Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffen“ veröffentlicht.
Die überarbeitete Fassung enthält keine neuen oder strengeren Anforderungen. Im Zuge der Überarbeitung wurden vor allem verschiedene redaktionellen Anpassungen vorgenommen. Diese betreffen unter anderem den Abschnitt 3.1.1 „Holzherkunft“ sowie das Literaturverzeichnis. Darüber hinaus sind Bürokabinen künftig nicht mehr Bestandteil des Geltungsbereichs der Vergabekriterien. Infolgedessen entfällt auch das bisherige Kriterium 3.2.1.
Der Ausschluss der Bürokabinen aus dem aktuellen Kriterienkatalog dient ausschließlich einer inhaltlichen Neuordnung. Er ist nicht als Verzicht auf die Berücksichtigung dieser Produktgruppe zu verstehen. Vielmehr soll dadurch die Möglichkeit geschaffen werden, die besonderen funktionalen und ökologischen Anforderungen von Bürokabinen künftig in einem geeigneteren Rahmen umfassend zu behandeln, da die bestehenden Vergabekriterien DE-UZ 38 hierfür nur begrenzten Spielraum bieten.
Prüfungen nach den Kriterien des Blauen Engels
Das eco-INSTITUT ist anerkanntes Blauer Engel-Prüflabor und berechtigt, Bauprodukte, Bodenbeläge, Leder, Matratzen, Möbel und Türen nach den Kriterien des Blauen Engels zu prüfen – der Schwerpunkt liegt auf VOC-Emissionen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Quelle: https://produktinfo.blauer-engel.de/uploads/criteriafile/de/200/DE-UZ%20038-202201-de-Kriterien-V7.pdf (zuletzt abgerufen 15.07.2026)