14. Dezember 2016 | Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus aller Welt

Die Marktüberwachung, das neue Geschäftsfeld des Deutschen Instituts für Bautechnik, das bereits im September 2016 einen Fragenkatalog zur EU-Bauproduktenverordnung und zur Marktüberwachung vorlegte, veröffentlichte nun das Marktüberwachunsprogramm (MÜ-Programm) von harmonisierten Bauprodukten zur Durchführung im Jahr 2017.

In dem Programm, das man hier nachlesen kann, heißt es:

Die Marktüberwachung nach diesem Programm erstreckt sich auf alle Bauprodukte nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, die von einer harmonisierten Norm erfasst sind oder für die eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt wurde. Sie erstreckt sich auch auf Bauprodukte, an denen die CE-Kennzeichnung unrechtmäßig angebracht ist, sowie auf Bauprodukte, für die der Hersteller eine Spezifische Technische Dokumentation verwendet hat.

Weiter wird die Kontrolle von Bauprodukten im Rahmen der Marktüberwachung spezifiziert.

Alle weitere Informationen und weitere Dokumente dazu finden Sie auf der Seite des Geschäftsfeldes Marküberwachung

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