4. Juni 2018 | Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus aller Welt

Wie Henning Bloech, eco-INSTITUT-Partner für Nachhaltigkeitsberatungen und internationales Netzwerken, auf seiner Internetseite TheSustaineer meldet, wurde von einem US-Bundesgericht der 1. Juni als Erfüllungszeitpunkt für die TSCA Title VI Formaldehyd-Vorschrift festgelegt:

 d.h., europäische Produkte, die Holzwerkstoffe enthalten, die unter die TSCA Title VI Formaldehyd-Vorschrift fallen, unterliegen der Kennzeichnungspflicht und dürfen nur nach TSCA Title VI bzw. CARB 2 zertifizierte Holzwerkstoffe enthalten. Emissionsgütesiegel wie z.B. Greenguard oder der Blaue Engel erfüllen die TSCA Title VI gesetzlichen Vorgaben NICHT.

Zum Hintergrund: Letztes Jahr hatte die Trump-Regierung eine Regelung erlassen, die die Erfüllungsfrist der TSCA Title VI Vorschrift bis Dezember 2018 ermöglichte. Mehrere NGOs haben dazu im Oktober 2017 Klage eingereicht und argumentiert, dass die EPA keine Befugnis hat, die Umsetzung zu verzögern. Im März 2018 hat das Bundesgericht eine Entscheidung zu ihren Gunsten getroffen. In einer Anordnung hat das Gericht eine Einhaltungsfrist für den 1. Juni festgesetzt. Damit tritt die TSCA Title VI Vorschrift am 1. Juni 2018 offiziell in Kraft.

Zur Originalmeldung auf TheSustaineer.de

 

 

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