EU: Neueinstufung von Benzophenon im Rahmen des Inkraftttretens der 18. ATP zur CLP-Verordnung

Wir erinnern an das Inkrafttreten der 18. ATP zur CLP Verordnung zum 1. Dezember 2023. Im Rahmen dieser Anpassung wurde u.a. die Substanz Benzophenon als Krebserzeugend K1B neu eingestuft. Diese Substanz konnte z.B. Bestandteil von Lacken zur Beschichtung von Holzprodukten sein.