Da seit dem EuGH-Urteil vom 16.10.2014 zur Aussetzung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (Ü-Zeichen)und seiner Umsetzung seit dem 16.10.2016 eine Lücke bei Bauprodukten mit CE-Zeichen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes besteht, hat die Verbraucherzentrale am 16.11.2018 einen kurzen Leitfaden veröffentlicht, auf was beim „Schadstoffarmen Bauen und Renovieren“ zu achten ist.