Sehr geehrte Damen und Herren, in der vergangenen Woche wiesen wir Sie an dieser Stelle auf die jüngste Stellungnahme des DIBt, datiert Dezember 2015, zu der Zukunft der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen nach dem EuGH-Urteil vom 16. Oktober 2014 hin. (Diese Kundeninfo können Sie hier nachlesen)