Minimale Umweltkriterien bei der Auftragsvergabe von Planungs- und Arbeitsleistungen für Neubauten, Sanierungen und Erhalt von Gebäuden und die Leitung von Baustellen der öffentlichen Verwaltung
Seit 2017 gibt es in Italien die Vorgabe, bei Bau und Renovierung für öffentliche Gebäude emissionsgeprüfte Produkte einzusetzen.
Die Minimal Environmental Criteria (I Criteri ambientali minimi – CAM) sind die Umweltanforderungen, die für die verschiedenen Phasen des Einkaufsprozesses definiert wurden, um unter Berücksichtigung der Marktverfügbarkeit die aus ökologischer Sicht beste Lösung für das Projekt entlang des Lebenszyklus zu ermitteln.
Die CAMs werden im Rahmen des Plans für die ökologische Nachhaltigkeit des Verbrauchs in der öffentlichen Verwaltung definiert und durch Dekret des Umweltministeriums für den Schutz der Gebiete und des Meeres verabschiedet.
Kriterien
Die Kriterien gelten
„für die Zuweisung von Designdienstleistungen und -arbeiten für den Neubau, die Renovierung und die Wartung von öffentlichen Gebäuden“
und beinhalten folgendes:
Für definierte Bauprodukte muss eine Dokumentation vorliegen, die die geforderten Emissionseigenschaften bestätigt:
-
- Innenfarben und -lacke;
- Spachtelmassen und Putze;
- Kleb- und Dichtstoffe;
- Bodenbeläge (Keramikfliesen und -ziegel sind ausgenommen, wenn sie nicht nach dem Brennen mit Farben, Harzen oder anderen organischen Substanzen bearbeitet wurden);
- Wandbeläge (ausgenommen Keramikfliesen und Ziegel);
- Ausbauplatten;
- Zwischendecken;
- Barrieren, Abschirmungen, Dampfsperren speziell zum Schutz der Innenisolierung.
- Emissionsmessungen sind nach EN 16516 durchzuführen.
- Die Substanzen Trichlorethylen, Benzol, DEHP und DBP dürfen in der Raumluft nicht detektierbar sein. (Dies entspricht der französischen „CMR-Verordnung“, s. Infobox.)
AgBB und ausgewählte Qualitätssiegel (z.B. GEV Emicode, M1 oder eco-INSTITUT-Label) werden als Konformitätsnachweis für die Grundanforderungen anerkannt.
Anforderungen nach 28 Tagen Prüfzeit
Die Grenzwerte der Emissionsklassen beziehen sich auf die Gesamt-VOC-Emissionen sowie Bewertungen für zehn einzelne Stoffe (in μg/m3).
Es gibt unterschiedlich strenge Anforderungen: eine Grundanforderung und eine schärfere Premium-Anforderung.
Grundanforderungen (SPECIFICHE TECNICHE PER I PRODOTTI DA COSTRUZIONE)
| Substanz |
|
| Formaldehyd | < 60 |
| Acetaldehyd | < 200 |
| Toluol | < 300 |
| Tetrachlorethen | < 250 |
| Xylol | < 300 |
| 1,2,4-Trimethylbenzol | < 1.000 |
| 1,4-Dichlorbenzol | < 60 |
| Ethylbenzol | < 750 |
| 2-Butoxyethanol | < 1.o00 |
| Styrol | < 250 |
| TVOC | ≤ 1.000 |
Premium-Anforderungen (CRITERI PREMINATI PER L’AFFIDAMENTO DEI LAVORI PER INTERVENTI EDILIZI)
| Substanz |
|
| Formaldehyd | < 10 |
| Acetaldehyd | < 100 |
| Toluol | < 150 |
| Tetrachlorethen | < 120 |
| Xylol | < 100 |
| 1,2,4-Trimethylbenzol | < 500 |
| 1,4-Dichlorbenzol | < 30 |
| Ethylbenzol | < 350 |
| 2-Butoxyethanol | < 500 |
| Styrol | < 120 |
| TVOC | ≤ 500 |
Alle Angaben ohne Gewähr; zuletzt aktualisiert am 15. Januar 2026

