Minimale Umweltkriterien bei der Auftragsvergabe von Planungs- und Arbeitsleistungen für Neubauten, Sanierungen und Erhalt von Gebäuden und die Leitung von Baustellen der öffentlichen Verwaltung


Seit 2017 gibt es in Italien die Vorgabe, bei Bau und Renovierung für öffentliche Gebäude emissionsgeprüfte Produkte einzusetzen.

Die Minimal Environmental Criteria (I Criteri ambientali minimi – CAM) sind die Umweltanforderungen, die für die verschiedenen Phasen des Einkaufsprozesses definiert wurden, um unter Berücksichtigung der Marktverfügbarkeit die aus ökologischer Sicht beste Lösung für das Projekt entlang des Lebenszyklus zu ermitteln.

Die CAMs werden im Rahmen des Plans für die ökologische Nachhaltigkeit des Verbrauchs in der öffentlichen Verwaltung definiert und durch Dekret des Umweltministeriums für den Schutz der Gebiete und des Meeres verabschiedet.


Kriterien

Die Kriterien gelten

„für die Zuweisung von Designdienstleistungen und -arbeiten für den Neubau, die Renovierung und die Wartung von öffentlichen Gebäuden“

und beinhalten folgendes:

Für definierte Bauprodukte muss eine Dokumentation vorliegen, die die geforderten Emissionseigenschaften bestätigt:

    • Innenfarben und -lacke;
    • Spachtelmassen und Putze;
    • Kleb- und Dichtstoffe;
    • Bodenbeläge (Keramikfliesen und -ziegel sind ausgenommen, wenn sie nicht nach dem Brennen mit Farben, Harzen oder anderen organischen Substanzen bearbeitet wurden);
    • Wandbeläge (ausgenommen Keramikfliesen und Ziegel);
    • Ausbauplatten;
    • Zwischendecken;
    • Barrieren, Abschirmungen, Dampfsperren speziell zum Schutz der Innenisolierung.
  • Emissionsmessungen sind nach EN 16516 durchzuführen.
  • Die Substanzen Trichlorethylen, Benzol, DEHP und DBP dürfen in der Raumluft nicht detektierbar sein. (Dies entspricht der französischen „CMR-Verordnung“, s. Infobox.)

AgBB und ausgewählte Qualitätssiegel (z.B. GEV Emicode, M1 oder eco-INSTITUT-Label) werden als Konformitätsnachweis für die Grundanforderungen anerkannt.


Anforderungen nach 28 Tagen Prüfzeit

Die Grenzwerte der Emissionsklassen beziehen sich auf die Gesamt-VOC-Emissionen sowie Bewertungen für zehn einzelne Stoffe (in μg/m3).

Es gibt unterschiedlich strenge Anforderungen: eine Grundanforderung und eine schärfere Premium-Anforderung.


Grundanforderungen (SPECIFICHE TECNICHE PER I PRODOTTI DA COSTRUZIONE)

Substanz
Formaldehyd < 60
Acetaldehyd < 200
Toluol < 300
Tetrachlorethen < 250
Xylol < 300
1,2,4-Trimethylbenzol < 1.000
1,4-Dichlorbenzol < 60
Ethylbenzol < 750
2-Butoxyethanol < 1.o00
Styrol < 250
TVOC ≤ 1.000

Premium-Anforderungen (CRITERI PREMINATI PER L’AFFIDAMENTO DEI LAVORI PER INTERVENTI EDILIZI)

Substanz
Formaldehyd < 10
Acetaldehyd < 100
Toluol < 150
Tetrachlorethen < 120
Xylol < 100
1,2,4-Trimethylbenzol < 500
1,4-Dichlorbenzol < 30
Ethylbenzol < 350
2-Butoxyethanol < 500
Styrol < 120
TVOC ≤ 500

 


Alle Angaben ohne Gewähr; zuletzt aktualisiert am 15. Januar 2026

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Für die italienischen Umweltkriterien können vom eco-INSTITUT u.a. folgende Produkte geprüft werden*:
  • Farben und Lacke
  • Spachtelmassen und Putze
  • Boden- und Wandbeläge
  • Klebstoffe
  • Dichtungsmittel
  • Platten zum Ausbau

*Bitte beachten Sie: Die Dokumentation ist eine Deklaration der herstellenden Unternehmen, die anhand von Prüfungssnachweisen erbracht werden muss (siehe auch Hinweise).Das eco-INSTITUT ist nach ISO 17025 akkreditiert und berechtigt, nach den Kriterien der italienischen Minimal-Umweltkriterien zu prüfen.


Schon gewusst?

Das eco-INSTITUT-Label kann übrigens als ein direkter Nachweis für die Anforderungen der italienischen Emissions-Umweltanforderung dienen.  Sprechen Sie uns an!



Das eco-INSTITUT ist Prüflabor und Ansprechpartner für:

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