Minimale Umweltkriterien bei der Auftragsvergabe von Planungs- und Arbeitsleistungen für Neubauten, Sanierungen und Erhalt von Gebäuden und die Leitung von Baustellen der öffentlichen Verwaltung


Seit 2017 gibt es in Italien die Vorgabe bei Bau und Renovierung für öffentliche Gebäude emissionsgeprüfte Produkte einzusetzen.

Die Minimal Environmental Criteria (I Criteri ambientali minimi – CAM) sind die Umweltanforderungen, die für die verschiedenen Phasen des Einkaufsprozesses definiert wurden, um unter Berücksichtigung der Marktverfügbarkeit die aus ökologischer Sicht beste Lösung für das Projekt entlang des Lebenszyklus zu ermitteln.

Die CAMs werden im Rahmen des Plans für die ökologische Nachhaltigkeit des Verbrauchs in der öffentlichen Verwaltung definiert und durch Dekret des Umweltministers für den Schutz der Gebiete und des Meeres verabschiedet.


Kriterien

Die Kriterien gelten

„für die Zuweisung von Designdienstleistungen und -arbeiten für den Neubau, die Renovierung und die Wartung von öffentlichen Gebäuden“

und beinhalten folgendes:

Für definierte Bauprodukte muss eine Dokumentation vorliegen, die die geforderten Emissionseigenschaften bestätigt:

    • Innenfarben und -lacke;
    • Bodenbeläge (Keramikfliesen und -ziegel sind ausgenommen, wenn sie nicht nach dem Brennen mit Farben, Harzen oder anderen organischen Substanzen bearbeitet wurden), einschließlich flüssiger Harze;
    • Kleb- und Dichtstoffe;
    • Wandbeläge (ausgenommen Keramikfliesen und Ziegel);
    • Ausbauplatten (einschließlich freiliegender Isolierung);
    • Zwischendecken;
    • synthetische Dampfsperren zum inneren Schutz des Isolierpakets.
  • Emissionsmessungen sind nach EN 16516 durchzuführen
  • Die Anforderungen nach 28 Tagen Prüfzeit entsprechen der französischen Klasse A 
  • Die Substanzen Trichlorethylen, Benzol, DEHP und DBP dürfen in der Raumluft nicht detektierbar sein. (Dies entspricht der französischen „CMR-Verordnung“, s. Infobox.)

AgBB und ausgewählte Qualitätssiegel (z.B. GEV Emicode, M1 oder eco-INSTITUT-Label) werden als Konformitätsnachweis anerkannt.


Anforderungen nach 28 Tagen Prüfzeit*

Die Grenzwerte der Emissionsklassen beziehen sich auf die Gesamt-VOC-Emissionen sowie Bewertungen für zehn einzelne Stoffe (in μg/m3).

Substanz
Formaldehyd < 60
Acetaldehyd < 300
Toluol < 450
Tetrachlorethen < 350
Xylol < 300
1,2,4-Trimethylbenzol < 1500
1,4-Dichlorbenzol < 90
Ethylbenzol < 1.000
2-Butoxyethanol < 1.500
Styrol < 350
TVOC < 1.500

*entsprechen den Grenzwerten der französischen VOC-Verordnung mit der Klassifizierung A nach der „Arrêté etiquetage 2011“ vom 13. Mai 2011.


Alle Angaben ohne Gewähr; zuletzt aktualisiert am 30.Juli.2024

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Für die italienischen Minimal-Umweltkriterien können vom eco-INSTITUT u.a. folgende Produkte geprüft werden*:
  • Farben und Lacke
  • Boden- und Wandbeläge
  • Klebstoffe
  • Dichtungsmittel
  • Platten zum Innenausbau

*Bitte beachten Sie: Die Dokumentation ist eine Herstellerdeklaration, die anhand von Prüfungssnachweisen erbracht werden muss (siehe auch Hinweise).Das eco-INSTITUT ist nach ISO 17025 akkreditiert und berechtigt, nach den Kriterien der italienischen Minimal-Umweltkriterien zu prüfen.


Schon gewusst?

Das eco-INSTITUT-Label kann übrigens als ein direkter Nachweis für die Anforderungen der italienischen Emissions-Umweltanforderung dienen.  Sprechen Sie uns an!



Das eco-INSTITUT ist Prüflabor und Ansprechpartner für:

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