Emissionsprüfungen im Rahmen der Verordnung zur EU-Taxonomie
2022 ist die EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft getreten. Sie ist ein Regelwerk zur Definition, ob Unternehmen ökologisch (und auch sozial) wirtschaften und handeln und somit Vergleiche im Rahmen nachhaltiger Investments möglich machen.- Ein „Greenwashing“ soll dadurch verhindert und ein Beitrag zum Erreichen der EU-Klimaziele möglich werden.
Es wurde für die meisten Branchen ein Kriterienkatalog definiert, was genau unter „ökologisch nachhaltigem Wirtschaften“ zu verstehen und umzusetzen ist. Somit ist die EU-Taxonomie-Verordnung einer der wichtigsten Bausteine des European Green Deals, der sich bis zum Jahr 2050 die CO2-Klimaneutralität der EU zum Ziel gesetzt hat.
Umweltziele der EU-Taxonomie-Verordnung
Es wurden 6 Umweltziele definiert:
- Klimaschutz
- Anpassung zum Klimaschutz
- Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zur Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verhinderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme
Wirtschaftliche Aktivitäten eines Unternehmens müssen eines der genannten Ziele zum Fokus haben und keinem der Ziele zuwider laufen.
Die EU-Kommission hat dazu einen einfachen EU-Taxonomie-Kompass entwickelt, diesen finden Sie hier.
Produkt-Emissionen und die EU-Taxonomie-Verordnung
Auch Produkt-Emissionen sind hier Thema:
Im Rahmen der Bewertungen von Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung bei Neubau und Renovierung von Gebäuden, ist zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen folgendes benannt:
„Baubestandteile und Baustoffe, mit denen Bewohner in Berührung kommen können, emittieren weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m3 Baustoff oder Bestandteil[1] nach Prüfung gemäß den Bedingungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und weniger als 0,001 mg andere krebserregende flüchtige organische Verbindungen der Kategorien 1A und 1B pro m3 Baustoff oder Bestandteil nach Prüfung gemäß CEN/EN 16516 oder ISO 16000-3:2011 oder anderen gleichwertigen genormten Prüfbedingungen und -methoden.“
[1] es muss richtigerweise heißen pro m³ Luft – s. auch Pt. 118 im Q & A Dokument zur EU-Taxonomie-Verordnung | Draft Commission Notice (Reiter: „Downloads)
Alle Angaben ohne Gewähr; zuletzt aktualisiert am 1. Oktober 2024