Prüfungen für DIBt-Zulassungen | Ü-Zeichen | ETA


Hinweis: Derzeit befinden sich die baurechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Produktbewertungen in einem Erneuerungsprozess. Alle aktuellen Entwicklungen finden Sie unter Neuigkeiten.


In der europäischen Bauproduktenverordnung sind grundsätzliche Anforderungen zu Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz beschrieben. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat diese Anforderungen in den Grundsätzen für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten – insbesondere hinsichtlich der Emissionen – konkretisiert.

In Deutschland war daher aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes das Ü-Zeichen für Produkte, die im Innenraum verwendet werden, vorgeschrieben – auf der Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ).

Der Europäische Gerichtshof sah im Ü-Zeichen und der deutschen Sonderregelung zum Gesundheitsschutz ein Handelshemmnis auf dem EU-Markt und setzte die verpflichtende Anwendung für Bodenbeläge in Deutschland zum 16. Oktober 2016 aus: Laut EuGH genüge das europäischen CE-Zeichen.

Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2017 Klage gegen das EuGH-Urteil erhoben, da dadurch ihrer Meinung nach große Lücken in den Sicherheitsstandards für Bauprodukte entstanden sind.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Entwicklungen des Ü-Zeichens (siehe Neuigkeiten).

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Nach den Anforderungen des Deutschen Instituts für Bautechnik können vom eco-INSTITUT* folgende Produkte geprüft werden:
  • Bodenbeläge
  • Bauprodukte

*als anerkannte Prüfstelle im Rahmen von DIBt-Zulassungen und als europäisch notifizierte Stelle für die Fremdüberwachung und Produktprüfung (Konformitätssystem 1 & 3) im Geltungsbereich der EN 14041 und europäisch notifizierte Stelle für die Produktprüfung (Konformitätssystem 3) im Geltungsbereich der EN 14342



Das eco-INSTITUT ist Prüflabor und Ansprechpartner für:

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