Prüfungen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen abZ | Ü-Zeichen
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) und das Ü-Zeichen dürfen in Deutschland als Mitgliedsstaat der EU nur für Produkte verwendet werden, die kein CE-Zeichen tragen. In der europäischen Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 sind grundsätzliche Anforderungen zu Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz an Bauwerke und das Inverkehrbringen sowie die Verwendung CE-Zeichen von Bauprodukten in der EU beschrieben. Ein Bauprodukt darf nur bzw. muss dann mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden, wenn es in den Anwendungsbereich einer harmonisierten Norm oder einem anderen europäischen Bewertungsdokument (z.B. european assessment documents, EAD) fällt. Für diese Bauprodukte ist das CE-Zeichen das einzige baurechtliche zulässige Kennzeichen, auch wenn in derzeit im EU-Amtsblatt veröffentlichten harmonisierten Normen bislang kaum Leistungserklärungen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes beschrieben sind. Viele neue EADs führen jedoch Anforderungen an die Produktemissionen auf.
Produkte, die nicht unter eine harmonisierte Norm fallen, können national geregelt werden. Es ist dann ggf. ein nationaler bauaufsichtlicher Nachweis hinsichtlich des Gesundheitsschutzes erforderlich.
In Deutschland ist das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) im Auftrage der Bauministerkonferenz der Bundesländer für zentrale baurechtlichen Angelegenheiten zuständig, wie z.B. die Aktualisierungen der Musterbauordnung und der Muster-Verwaltungsvorschrift (MBO und MVVTB). Entsprechend der Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) der Länder bestehen Anforderungen hinsichtlich der Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), A 3.2.1, Anhang 8. Das DIBt stellt für europäisch nicht geregelte Produkte, wenn erforderlich, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) aus. Diese sind Grundlage für die Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen).
Das eco-INSTITUT ist anerkannte Prüfstelle für die Emissionsprüfungen im Rahmen bauaufsichtlicher Zulassungen. Weiterführende Informationen zum Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) und EADs finden Sie hier und zum CE-Zeichen hier.
Alle Angaben ohne Gewähr; zuletzt aktualisiert am 28. August 2024